„Right to Repair“ – Änderungen im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht

Die wichtigsten Punkte zu dem neuen Gesetz „Right to Repair“ wurden bereits in zwei Webinaren dargestellt. 

Darauf aufbauend haben wir Ihre Fragen gesammelt und in unseren FAQ beantwortet. Darüber hinaus haben wir einen Formulierungsvorschlag entworfen, mit dem Sie künftig Ihre Verbraucher-Kunden im Fall eines Mangels, der im Rahmen der Gewährleistungsansprüche durch Reparatur behoben wird, informieren können. 

Für unsere Mitglieder haben wir unsere Formulierungsvorschläge, die FAQ, die Zusammenfassung des Webinars sowie das Label zur gesetzlichen Gewährleistung als Download im internen Bereich "Aktuelles" zur Verfügung gestellt.